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Informationen

für Ärztinnen und Ärzte

Aufgabe der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gemäß §37b des SGB V ist es, Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise auch stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Die SAPV umfasst hierbei ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich der Koordination palliativmedizinischer, palliativpflegerischer und sozialer Betreuung sowie die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Dies geschieht in einem, auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmten, Leistungserbringer*innenverbund mit Ihnen, als betreuender Haus- / Fachärztin bzw. betreuendem Haus- / Facharzt, sowie weiteren involvierten Unterstützungsstrukturen.

 

Im Vordergrund der palliativmedizinischen Behandlung durch die SAPV steht insbesondere die Symptomlinderung durch Anwendung von Medikamenten oder anderen geeigneten Maßnahmen, bedarfsweise apparative Behandlungsmaßnahmen (Medikamentenpumpen, Aszites- und Pleurapunktionen, etc.) sowie die Sicherstellung einer 24h-Rufbereitschaft zur Krisenintervention. Unabhängig hiervon können SAPV-Leistungen in abgestufter Weise in Anspruch genommen werden: je nach Bedarf beinhalten sie Beratung, Koordination und additiv unterstützende Teilversorgung, soweit das bestehende ambulante Versorgungsangebot, insbesondere die allgemeine ambulante Palliativversorgung (haus-und fachärztliche Versorgung, ambulante Pflegedienste, AHPB), nicht ausreicht. Die SAPV-Leistungen können vorübergehend oder durchgängig erbracht werden.

 

Sollten Sie uns betroffene Patient*innen zuweisen wollen oder hinsichtlich des ergänzenden SAPV-Bedarfs unsicher sein, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Auch im weiteren Verlauf sind wir an einem regelmäßigen Austausch und einer Abstimmung bezüglich der Behandlung gemeinsamer Patient*innen mit Ihnen interessiert, um eine bestmögliche gemeinsame Betreuung zu gewährleisten.

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