

Bekenntnis zur Compliance
Aus Verantwortung gegenüber den durch uns betreuten Patient*innen sowie deren Nahestehenden, aber auch gegenüber unseren Kooperationspartner*innen und uns zuweisenden Einrichtungen des Gesundheitssystems, verstehen wir es als unsere Verpflichtung, unseren fachlichen und unternehmerischen Aufgaben größtmögliches Maß an Integrität und Zuverlässigkeit sowie ein vertrauensvolles und wertschätzendes Miteinander zu Grunde zu legen.
Hierbei spielen für uns die Fürsorge gegenüber erkrankten Menschen in ihrer besonderen Lebenssituation sowie der Respekt gegenüber ihren Vorstellungen, Wünschen und Werten eine besonders große Rolle. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es einer reflektierten Haltung und offenen Gesprächskultur gegenüber den Betroffenen wie auch innerhalb unseres eigenen Teams.
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Wir leiten für uns jedoch auch eine gesellschaftliche Verantwortung ab, welche nicht nur, in Hinblick auf durch uns mitversorgte Menschen, durch Unterstützung der „Charta zur Betreuung Sterbender“ bekräftigt wird, sondern sich auch im wertschätzenden Umgang unseren Mitarbeitenden gegenüber sowie durch das Bestreben nach kontinuierlicher Verbesserung einer möglichst umwelt- und ressourcenschonenden Erbringung der SAPV-Leistung abbilden soll.
Gleichzeitig verpflichten wir uns zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften und allgemeiner ethischer Grundsätze.
Folgende vier allgemein anerkannten Grundsätze der Compliance sind für uns hierbei im Rahmen der Korruptionsprävention maßgeblich:
Transparenzgrundsatz: dieser erfordert die Dokumentation und Offenlegung aller Zuwendungen und Leistungen an das Team sowie einzelne Mitarbeitende.
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Äquivalenzgrundsatz: um auch nur dem Eindruck einer Vorteilsgewährung oder -annahme entgegenzuwirken, achten wir besonders darauf, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.
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Trennungsgrundsatz: dieser gebietet eine klare Trennung von Zuwendungen an unser Team oder einzelne Mitarbeitende und Beschaffungs- oder Leistungserbringungsentscheidungen. Ebenso verlangt er die Trennung von privaten und geschäftlichen Belangen, sofern hierdurch Interessenskonflikte hervorgerufen werden könnten.
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Dokumentationsgrundsatz: dieser setzt voraus, dass sämtliche Leistungen sowie Gegenleistungen auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen und, ebenso wie sonstige Entscheidungen, angemessen dokumentiert werden und nachvollziehbar bleiben.
Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen
Kooperationen zwischen Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen sind sinnvoll und erwünscht. Um jedoch zu gewährleisten, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen und allein an medizinischen Erwägungen im Interesse der Patient*innen sowie unter Wahrung deren Wahlrechts bzgl. zu involvierender Leistungserbringer*innen ausgerichtet werden, sind der Kooperation zwischen Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen enge Grenzen gesetzt. Im Rahmen dieser ist es uns untersagt, für die Zuweisung von Patient*innen Vorteile zu fordern, uns von Dritten Vorteile versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst Vorteile zu versprechen oder zu gewähren (sogenannte Zuweisungs- und Zuwendungsverbote, bzw. Verbot von Kick-back-Zahlungen).
Umgang mit Geschenken und Spenden
Die durch uns und unsere Mitarbeitenden erbrachte fachlichen Leistungen werden gemäß §§ 37b u. 132d SGB V abgeschlossenen Vertrags angemessen vergütet. Hierauf wird im Austausch mit betreuten Patient*innen und ihren Nahestehenden verwiesen, sollten durch diese Initiativen zu einem Geschenk an uns ergriffen werden. Letztere dürfen nicht angenommen werden, sollte die Annahme den Eindruck vermitteln können, dass sie die unabhängige Entscheidung in irgendeiner Weise beeinflussen könnte. Gleiches gilt für Kooperationspartner*innen oder sonstige unternehmerische Kontakte. Vergleiche hierzu auch o.g. Grundsätze in der Korruptionsprävention.
Die Annahme sozialadäquater Aufmerksamkeiten, welche keinen Anschein einer Einflussnahme auf die Entscheidungsunabhängigkeit erwecken könnten, wird jedoch im Einzelfall nicht unterbunden.
Im Umkehrschluss bekennen wir uns dazu, von Geschenken oder Einladungen an Geschäftspartner*innen abzusehen, die über die Wertgrenze der üblichen Kontaktpflege oder für zulässige Werbegaben nach berufs- und wettbewerbsrechtlicher Rechtsprechung hinausgehen.
Als GmbH nehmen wir grundsätzlich keine Spenden an. Sollte der nachhaltige Wunsch einer Spende an uns herangetragen werden, wird unsererseits an gemeinnützig agierende Versorgungsstrukturen im Versorgungsgebiet (bspw. AHPB, Hospiz, etc.) verwiesen, welche ebenso das Ziel einer weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität in der Palliativversorgung teilen.
Datenschutz
Ferner ist uns die Sicherheit unternehmerischer und personenbezogener Daten wichtig. Hierbei sind wir uns der hohen Sensibilität der uns anvertrauten persönlichen Daten der durch uns betreuten Patient*innen und ihrer Nahestehenden wie auch unserer Kooperationspartner*innen bewusst und schützen diese Daten entsprechend durch sorgfältigen Umgang, unter Zuhilfenahme der hierfür geeigneten technischen und organisatorischen Mittel. Entsprechende Daten werden, unabhängig hiervon, nur mit Zustimmung der Betroffenen erhoben und verarbeitet.
Hinweisgebermeldesystem
Je eher Regelverstöße erkannt werden, desto früher können diese unterbunden und zukünftigen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden. Sollten Sie Kenntnis von Fehlverhalten im Rahmen unserer Tätigkeit erlangt haben, zögern Sie bitte nicht uns hierauf anzusprechen. Bei Vorbehalten, dies, trotz Zusicherung von Vertraulichkeit, persönlich zu tun, steht Ihnen ein anonymisiertes Hinweisgeber-System zur Verfügung. Dieses ist allein für Verstöße gegen geltendes Recht bzw. o.g. Grundsätze vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass es konkreter Anhaltspunkte bzw. eine detaillierte Beschreibung möglichen Fehlverhaltens bedarf, um Ihrem Hinweis angemessen nachgehen zu können.
Hier klicken für einen anonymisierten Hinweis ->